Vorgehen

Jederzeit Klarheit und Transparenz

Was Sie von uns erwarten dürfen

Manchmal stellen wir fest, dass unsere Kunden die Tätigkeiten des Architekten nicht im Detail kennen. Wir wiederum nehmen manchmal fälschlicherweise an, dass der Wissensstand unseres Gegenübers viel höher ist, vor allem bei Erstkontakten. Wird dies in der Folge übersehen und traut sich der Kunde nicht so recht zu fragen, kann das zu Missverständnissen führen. Ausserdem: Die Leistungen sind nicht bei allen Architekten gleich. Wir möchten jedoch, dass unsere Kunden wissen, was sie von uns erwarten dürfen.


Unsere Leistungen umfassen folgende Tätigkeiten:

  • Beratungen und Abklärungen beim Grundstück oder Hauskauf.
  • Wir nehmen die Wünsche entgegen und erarbeiten ein Raumprogramm bei Neubauten oder ein Anforderungsprofil bei Umbauten.
  • Danach werden erste Skizzen und grobe Kostenschätzungen erstellt.
  • In gegenseitiger Absprache wird das Projekt bis zur Baueingabe ausgearbeitet.
  • Nach erfolgter Baubewilligung oder parallel zum Baubewilligungsverfahren werden Ausführungspläne (nach diesen Plänen wird gebaut) und der Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von plus/minus zehn Prozent vorbereitet.
  • Nun werden auf Grund einer Submission die Handwerker gesucht. Das heisst, es wird über jede Arbeitsgattung ein Leistungsbeschrieb entsprechend den Wünschen des Bauherrn erstellt.
  • Dieser Beschrieb wird an ausgewählte Unternehmer zur Offertstellung geschickt. So haben wir die Gewähr, dass Gleiches mit Gleichem verglichen werden kann und dadurch eine faire Konkurrenz- Situation entsteht. Im Anschluss werden die Konditionen ausgehandelt und die Arbeiten (nach Absprache mit der Bauherrschaft) vergeben und mit Verträgen gesichert. Für den Installationsbereich und die Statik werden Spezialisten beigezogen.
  • Jetzt kann mit dem Bauen begonnen werden. Die Bauleitung (Überwachung von Kosten, Qualität, Verträgen, Terminen) wird ebenfalls durch uns ausgeführt.
  • Nach Fertigstellung wird das Objekt mit einem Übergabeprotokoll an den Auftraggeber übergeben.
  • Nun fehlt noch die Bauabrechnung und die Hausdokumentation. Zu dieser Dokumentation gehören Pläne, Handwerkerverzeichnis und Garantiescheine. Zu guter Letzt sind wir auch verantwortlich für die Erledigung der Garantiearbeiten nach zwei Jahren. Die Garantieansprüche werden in den Werkverträgen geregelt, sind aber grundsätzlich auch im Obligationenrecht festgehalten.